EU Vertreter Service (nach Art. 27 DSGVO)

EU Vertreter Service (nach Art. 27 DSGVO)

Unternehmen ohne Niederlassung in der EU müssen einen EU Vertreter benennen, wenn sie in den Anwendungsbereich der DSGVO fallen. Wir unterstützen Unternehmen mit dem EU Vertreteras-a-Service. 

Vorteile eines LEXR EU Vertreters 

Compliance Anforderungen nach Art. 27 DSGVO erfüllen 

In gewissen Fällen ist der EU Vertreter gesetzlich zwingend vorgesehen. Wird ein solcher nicht benannt, kann die Aufsichtsbehörde eine Benennung erzwingen und Geldbussen verhängen. 

Keine DSGVO Anfragen verpassen 

Wir nehmen alle datenschutzrechtlichen Anfragen von Betroffenen und Behörden entgegen und leiten diese verlässlich und schnell inklusive einer ersten Einschätzung weiter.

Kompetenter Ansprechpartner mit schneller Antwortzeit 

Da der EU Vertreter erste Anlaufstelle für Behörden und Betroffene ist, verfügen unsere Experten über fundiertes Wissen im Datenschutzrecht und können Anfragen professionell einordnen.

EU Vertreter Service von LEXR – was ist enthalten? 

Als EU Vertreter helfen wir, die Anforderungen gemäss Art. 27 DSGVO für Unternehmen zu erfüllen.

In der jährlichen Flat Fee enthalten sind: 

Offizielle Benennung zum EU Vertreter für alle EU Mitgliedsstaaten.

Offizielle Anlaufstelle für DSGVO Angelegenheiten (Behörden, betroffene Personen) mit Weiterleitung an das Unternehmen im bevorzugten Kommunikationskanal.

Erste rechtliche Klassifizierung von Anfragen.

Bereitstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten auf Anfrage der Aufsichtsbehörde.

Flat Fee: CHF 400 (exkl. MwSt.)
Zusätzliche buchbare Services

Inhaltliche Bearbeitung von Anfragen durch unsere Datenschutzexperten.

Erstellen und aktualisieren des Verarbeitungsverzeichnisses.

Rechtliche Beratung in Datenschutzthemen und anderen EU regulatorischen Anfragen.

Weitere Datenschutz Services 

EU Vertreter Service – FAQ

Über uns

Wir sind ein wachsendes Team von 30+ Rechtsberatern. Einige unserer Experten:

  • 1

    Sebastian berät bei der umfassenden Umsetzung von nationalen und internationalen Datenschutzvorschriften sowie bei der Implementierung zukünftiger Regulierungen im digitalen Bereich. Sein besonderes Interesse liegt dabei auf internationalen Datentransfers und neuen Technologien wie etwa KI. 

    Sebastian Schneider, Head of Privacy & Digital Regulation, Legal Expert 

  • 2

    Julia ist Expertin für Datenschutzrecht und berät Unternehmen in allen Aspekten der Umsetzung bestehender und zukünftiger Regelungen im digitalen Bereich sowie in arbeitsrechtlichen Fragen. 

    Julia Peidli, Senior Legal Counsel 

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