Beim Verkauf und öffentlichen Angebot von Aktien, Anleihen, Security Token, strukturierten Produkten, Fondsanteilen und anderen Finanzinstrumenten in der EU ist aus rechtlicher Sicht die Prospektpflicht und die Prospekthaftung nach der EU-Prospektverordnung (EU) 2017/1129 zu beachten.
Die LEXR Finanzmarktexperten begleiten euch von der Frage, ob überhaupt ein Prospekt notwendig ist, über die Erstellung eines Prospekts, eines Basisinformationsblatts (KID/PRIIPs) oder eines Private Placement Memorandums (PPM) bis zur Genehmigung des Prospekts durch die zuständige nationale Behörde im Herkunftsmitgliedstaat. Mit unserem Büro in Berlin sind wir direkt vor Ort in der EU und unterstützen euch bei Angeboten und Vertrieb in allen Mitgliedstaaten. Über unsere Experten im Berliner Büro können wir euch zusätzlich auch beim Vertrieb in der Schweiz unterstützen.
Bucht jetzt ein kostenloses Gespräch, um euer Vorhaben zu besprechen. Wann immer möglich, erstellen wir euch ein verbindliches Flat-Fee-Angebot für die Erstellung oder Prüfung eurer Dokumente.
Erstellung eines Prospekts für Aktien, Anleihen oder strukturierte Produkte gemäß EU-Prospektverordnung (EU) 2017/1129. Inklusive Ausarbeitung, rechtlicher Prüfung, Einreichung bei der zuständigen nationalen Behörde und Bearbeitung von Rückfragen der Behörde.
Für einen reibungslosen Ablauf stellt ihr die relevanten Unterlagen bereit, etwa Jahresabschlüsse und Prüfungsberichte, und bestimmt eine Ansprechperson für die Koordination auf eurer Seite.
1–4 Monate von Kick-off bis Genehmigung. Ein KID oder PPM kann wesentlich schneller erstellt werden.
Ab EUR 18.000 (kontaktiert uns für ein verbindliches Flat-Fee-Angebot).
Projektmanagement (ab EUR 5.000): Wir übernehmen die laufende Datenerhebung, die interne Stakeholder-Koordination und begleiten euch während des gesamten Prozesses.
Fast Track (ab EUR 3.500): Garantierte Bearbeitungszeit von einer Woche ab Abschluss der Datenerhebung bis zur Lieferung des ersten Entwurfs sowie bevorzugte Bearbeitung aller Rückfragen.
Passporting Support (auf Anfrage): Wir übernehmen die Meldungen an weitere EWR-Mitgliedstaaten, inklusive Abstimmung mit den jeweiligen nationalen Behörden, wo nötig.
KI-Workflows gleichen jeden Datenpunkt mit der Verordnung (EU) 2017/1129 und ihren Delegierten Verordnungen ab. Die Expertenprüfung minimiert Fehler und reduziert Rückfragerunden mit der Behörde.
Was klassischerweise Wochen dauert, liefern wir in Tagen. Euer erster Entwurf kann innerhalb einer Woche nach Datenerhebung fertig sein.
Eine transparente Flat Fee ersetzt die Unsicherheit der Stundenabrechnung. Keine Überraschungen, keine versteckten Kosten.
(1) Passende Zeit auswählen
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Wir sind ein wachsendes Team mit 30+ Rechtsberatern und tiefer Erfahrung im EU- und Schweizer Kapitalmarktrecht. Unser Berliner Büro ist unser EU-Hub. Einige unserer Experten: