Geistiges Eigentum

Künstliche Intelligenz (KI) und Urheberrechte

Aktualisiert am 06/11/2023

Können KI-geschaffene Werke durch das Urheberrecht geschützt werden?

Kernpunkte zu künstlicher Intelligenz und Urheberrechte

  • Das erforderliche Mass an Originalität als erste Voraussetzung für den Urheberrechtsschutz ist für Mensch und KI gleich
  • Für die zweite Voraussetzung (geistige Schöpfung) empfiehlt es sich, eine Nähe zwischen menschlicher und KI herzustellen
  • Ob KI-geschaffene Werke tatsächlich durch das Urheberrecht geschützt werden können, muss derzeit von Fall zu Fall entschieden werden  

Kann KI kreativ sein?

Im Dezember 2018 versteigerte das Auktionshaus Christie’s das erste KI-geschaffene Werk für USD 432’500[1]. Das Porträt von Edmond Bellamy wurde von “Obvious”[2], einem Pariser Kollektiv, mit Hilfe der Technologie Generative Adversarial Network (GAN) erstellt und markierte damit den Eintritt der KI in den Kunstmarkt. Die beeindruckende technologische Leistung wirft jedoch eine wichtige Frage auf: Können KI-geschaffene Werke durch das Urheberrecht geschützt werden? In diesem Artikel werden wir die Anforderungen des Urheberrechts nach Schweizer Recht und ihre Auswirkungen auf von KI geschaffene Werke genauer beleuchten.


Erste Vorraussetzung: Das Wek muss einen individuellen (originellen)3 Charakter haben

Ein Werk kann nicht durch das Urheberrecht geschützt werden, wenn es keinen individuellen Charakter hat. Das Mass an Originalität, das erforderlich ist, damit ein Werk urheberrechtlich geschützt werden kann, ist jedoch relativ niedrig, und ein Werk kann unabhängig von seinem Wert oder Zweck geschützt werden. Für das Urheberrecht wird der individuelle Charakter eines Werkes unabhängig von seiner künstlerischen Qualität geprüft.

Weiter muss die Originalität von einem Werk selbst und nicht von dessen Urheber ausgehen. Konkret bedeutet dies, dass ein Werk, das als originell genug angesehen würde, wenn es von einem Menschen geschaffen würde, auch als originell genug angesehen wird, wenn es von einer KI geschaffen wird. Diese Überlegungen gelten, solange das Werk nicht nur eine blosse Kopie eines bereits existierenden Werkes ist. 

Obwohl nie offiziell durch ein Gericht bestätigt, ist es naheliegend, dass von KI geschaffene Werke wie das Porträt von Edmond Bellamy,4 das Gemälde des “Next Rembrandt” Projekts,5 oder die von dem Roboter Ai-Da an der University of Oxford6 ausgestellten Werke das Erfordernis der Individualität erfüllen, denn: Sie sind keine Kopien bereits existierender Werke und würden auch als individuell betrachtet werden, wenn sie von Menschen geschaffen worden wären.

Zweite Voraussetzung: Das Werk muss eine geistige Schöpfung sein

Nach dieser zweiten Voraussetzung muss das Werk vom menschlichen Willen geprägt undein Ausdruck des menschlichen Geistes sein. Momentan wird die Kreativität im Sinne des menschlichen Bewusstseins definiert. Das Problem hierbei ist: Die KI, egal wie hoch sie entwickelt ist, wird dieses Niveau nie erreichen. Aus diesem Grund muss eine gewisse Beziehung zwischen der menschlichen Kreativität und dem von der KI geschaffenen Werk hergestellt werden. Einfach ausgedrückt muss nachgewiesen werden, dass das Werk nicht nur dank der KI, sondern auch dank des Menschen, der sie bediente oder trainierte, geschaffen wurde. Um dieses Konzept zu veranschaulichen, lohnt es sich, einen Blick auf das Beispiel der Fotografie zu werfen. Als Kameras erfunden wurden, war es für viele unvorstellbar, dass ein Foto urheberrechtlich geschützt werden könnte, da es durch „die Kamera geschaffen wird”. Im berühmten Marley Fall7 entschied das Schweizerische Bundesgericht jedoch, dass ein Foto auf der Grundlage der kreativen Entscheidungen des Fotografen bezüglich Beleuchtung, Rahmen und Timing urheberrechtlich geschützt werden kann.

Diese Argumentation lässt sich auch auf die von der KI geschaffenen Werke übertragen: Wenn der (menschliche) Schöpfer der KI diese so einsetzt, dass diese in einem vom Menschen vorgegebenen Kriterien und in einem spezifischen ästhetischen Rahmen agiert, könnten die KI-geschaffenen Werke tatsächlich als geistige Schöpfung gelten.

Zusätzlich fütterten sie die KI mit einem grossen, von Experten ausgewählten Datensatz und liessen die KI schliesslich dieses neue, einzigartige Gemälde im Stil Rembrandts erstellen.

Die Situation ist rechtlich zwar immer noch unklar, dennoch gibt es gute Gründe zu argumentieren, dass ein solches von der KI geschaffenes Werk durch das Urheberrecht geschützt werden könnte:

  1. Das Gemälde ist zweifellos originell. Es wurde nicht kopiert, sondern lediglich von Rembrandts Werken und Stil inspiriert.
  2. Die Nähe zur menschlichen Kreativität ist vorhanden, da das Team kreative Entscheidungen getroffen hat, um die Parameter festzulegen, in denen die KI das Bild erzeugt hat (vergleichbar mit einem Fotografen, der die Kamera anhand seiner Kompositionsvorstellung ausrichtet).

Die Erstellung des Algorithmus der KI allein reicht nicht aus, um das Urheberrecht am KI-geschaffenen Werk zu besitzen. Die menschlichen Entscheidungen müssen das Endergebnis beeinflussen. Im Fall des Rembrandt-Gemäldes programmierte das Team nicht nur die KI, sondern wies diese auch an, innerhalb eines vorgegebenen ästhetischen Rahmens für dieses spezifische Gemälde zu handeln. Gerade wegen dieser zweiten Eigenschaft könnte das Team möglicherweise den Besitz des endgültigen Gemäldes für sich beanspruchen.

Heutige Situation und ein Blick in die Zukunft des Schutzes KI-geschaffener Werke

Überlegungen zum Schutz KI-geschaffener Werke sind nicht mehr nur theoretisch, sondern werden heute bereits aktiv diskutiert und es werden noch viele weitere Fragen aufkommen. Ein Team der Hochschule Luzern führt derzeit ein Projekt durch, in dem eine KI neue IKEA-Möbel auf der Grundlage des bestehenden IKEA-Katalogs entwirft. Dabei stellt sich nicht nur die Frage, ob die von der KI entworfenen Möbel urheberrechtlichen Schutz geniessen, sondern auch, ob und inwieweit frühere urheberrechtlich geschützte Arbeiten (wie z.B. IKEA-Möbeldesign) zur Inspiration der KI genutzt werden dürfen. Da die Urheberrechtsfrage für KI-basierte Werke zunehmend an praktischer Bedeutung gewinnt, wird diese durch Gerichtsverfahren und zukünftige Gesetze in naher Zukunft klarer werden.

2017 hat die Europäische Kommission für zivilrechtliche Vorschriften zur Robotik begonnen, diese Fragen zu untersuchen und zieht die Möglichkeit eines besonderen rechtlichen Status für die KI in Betracht.9 Gleichzeitig nehmen sich auch einige Autoren der Thematik an und zeigen mögliche Wege zur Lösung des Urheberrechtsproblems für KI-geschaffene Werke auf. Diese Vorschläge sind etwa die Zuweisung des Urheberrechts an den Herausgeber10 oder an den Auftraggeber11 des von der KI geschaffenen Werkes.

Bisher gibt es noch kein Gerichtsurteil die diese Argumentation allgemein bestätigt oder entkräftet. Die Rechtslage bleibt daher unklar. Wahrscheinlich ist jedoch, dass gerichtliche Urheberrechtsentscheidungen von Fall zu Fall getroffen werden. Diese werden höchstwahrscheinlich vom Mass der Originalität und der Nähe zwischen menschlicher und KI-Kreativität abhängen. Aus diesem Grund wird empfohlen, die menschliche Kreativität in den Prozess der Herstellung von KI-geschaffenen Werken bis auf Weiteres einzubeziehen.

Quellen:

Yoann Garraux

By Yoann Garraux

Legal Analyst

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