Andere

Corona Legal 101 – Wichtiges für Unternehmer und Entscheidungsträger für die COVID-19 Zeit

Aktualisiert am 03/03/2024

In einer Krise den Kopf zu verlieren, ist ein guter Weg, selbst zur Krise zu werden.

C.J. Redwine

Die aktuelle Pandemie verändert die Art und Weise, wie wir leben, interagieren und Geschäfte abschliessen. Während der Gesundheitssektor an vorderster Front der Krise steht, ist es auch entscheidend, dass Wirtschaftsführer und Unternehmer zusammenarbeiten, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und den Schaden auf die Wirtschaft abzufedern. Als Rechtsexperten sehen wir es als unsere Aufgabe und Verantwortung, Unternehmern und Entscheidungsträgern die Informationen zu liefern, die benötigt werden, um die richtigen Entscheidungen in der Krisenzeit zu treffen.

In diesem ersten Blogbeitrag behandeln wir die wichtigsten Themen für Unternehmen während der Covid-19 Krise. Zusätzlich arbeiten wir an kostenlosen Online-Fragebögen und Webinaren, um so vielen wie möglich die relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, und dabei zu helfen den Prozess der Erstellung der erforderlichen rechtlichen Dokumente weitgehend zu automatisieren. Um die Prioritäten entsprechend setzen zu können, freuen wir uns auf euer Feedback.

Aus Sicht des Schweizer Rechts sind dies die wichtigsten Themen:

Arbeitsrecht

  • Sicherheit für die Mitarbeiter: Arbeitgeber haben eine allgemeine Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Mitarbeitern. Es ist wichtig, dass sich Arbeitgeber strikt an die Vorgaben der Behörden halten, alle Mitarbeiter über die Hygienemassnahmen informieren und sicherstellen, dass die Mitarbeiter die Massnahmen auch tatsächlich einhalten können und wollen. Auf der Website des Bundesamts für Gesundheit gibt es die aktuellsten Informationen.
  • Home-Office / Remote Work: Zurzeit ist die Ermöglichung von Home-Office oder Remote Work nur für besonders gefährdete Personen (d.h. Personen über 65 Jahre und Personen mit schweren Erkrankungen) obligatorisch, aber es ist ratsam dies wenn möglich für alle Mitarbeiter zu ermöglichen. Um die Grundregeln für Home-Office oder Remote Work festzulegen, z. B. hinsichtlich der Daten- und IT-Sicherheit, sollten Home-Office Richtlinien eingeführt werden.
  • Gehaltszahlungen: Grundsätzlich laufen die Gehaltszahlungen weiter wie bisher. Ausnahmen sind, wenn ein Mitarbeiter trotz Gesundheit die Arbeit verweigert, der Mitarbeiter aufgrund von Reisebeschränkungen den Arbeitsplatz nicht erreichen kann oder wenn der Mitarbeiter aus anderen Gründen, die in der Risikosphäre des Mitarbeiters liegen, nicht arbeiten kann. Kann eine besonders gefährdete Person (wie oben erwähnt) ihre Arbeit nicht von zu Hause aus verrichten, darf sie zu Hause bleiben, während die Lohnzahlungen weiterlaufen. Da sich (noch nicht) alle Juristen über alle Aussagen einig sind sollten sich Unternehmen vor grossen Entscheiden juristisch beraten lassen.
  • Reduzierte Stunden und Versicherung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich auf Kurzarbeit einigen und bei der Arbeitslosenversicherung die Erstattung eines Teils des entgangenen Gehalts beantragen. Die Rückerstattung muss von den kantonalen Behörden genehmigt werden und unterliegt bestimmten Kriterien (Arbeitszeiterfassungssystem etc.).

Unternehmensrecht & Finanzen

  • Überverschuldung: Der Verwaltungsrat ist gesetzlich verpflichtet, eine Zwischenbilanz zu erstellen und prüfen zu lassen, wenn begründeter Verdacht besteht, dass die Gesellschaft überschuldet ist (d.h. die Schulden der Gesellschaft sind nicht durch ihr Vermögen gedeckt, weder zu Fortführungs- noch zu Liquidationswerten). Sollten bestimmte Gläubiger nicht bereit sein, ihre Forderungen in ausreichender Höhe zu einem späteren Zeitpunkt zu stellen, muss der Verwaltungsrat den Richter informieren. Die Verwaltungsratsmitglieder können persönlich für Schäden haften, die den Gläubigern im Falle einer Verzögerung der Benachrichtigung entstehen. Schnelles Handeln bei Zweifeln an der Solidität der Bilanz ist wichtig.
  • Zahlungsfähigkeit: Cash is King, und während die Bilanz vielleicht noch gut aussieht, kann die Liquidität durch die Krise beeinträchtigt werden. Es gibt viele potenzielle Quellen für Bargeld: Der Bund hat zusätzliche Hilfe für angeschlagene Unternehmen zugesagt, wahrscheinlich auch in Form von Garantien für Kredite, damit die Banken eher bereit sind, Kredite zu vergeben. Firmen wie z.B.  Systemcredit können bei einem Überbrückungskredit durch eine Bank unterstützen, oder Startups können aktuelle Investoren bitten, die finanzielle Lücke mit einem Wandeldarlehen zu überbrücken, als schnelle und einfache Möglichkeit, Bargeld zu erhalten.
  • Digitale Generalversammlung: Ab dem 17. März 2020 können Schweizer Unternehmen ihre Generalversammlung in digitaler Form durchführen (siehe Details in Artikel 6a der COVID-19-Verordnung-2 hier). Dies ist ein wichtiger Schritt für das «Social Distancing» und ermöglicht Unternehmen schnell zu handeln, falls Umstrukturierungsmassnahmen die Zustimmung der Aktionäre benötigen.

Verträge

  • Beendigung: Können Vertrag wegen der Pandemie gekündigt werden? Wir empfehlen den Vertrag zunächst auf Kündigungsrechte zu überprüfen (möglicherweise gibt es eine Klausel über höhere Gewalt oder wesentliche nachteilige Änderungen oder sogar ein allgemeines Kündigungsrecht). Wenn es keine geeignete Kündigungsklausel gibt, können sich Unternehmen möglicherweise auf die allgemeinen Grundsätze des Schweizer Rechts berufen. Ein Unternehmen kann einen Vertrag kündigen, wenn die Lieferung unmöglich geworden ist. Auch Dauerschuldverhältnisse können jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden. Der Grund muss so wichtig sein, dass die Fortführung des Vertrages für die kündigende Partei unter Berücksichtigung aller Umstände unzumutbar ist, und die Kündigung muss unverzüglich erfolgen. Wenn Sie aus einem Vertrag aussteigen wollen, gibt es keine allgemeingültige Antwort, ausser dass schnelles Handeln wichtig ist, um eventuelle Verluste zu begrenzen. Zudem kann es sein, dass das Kündigungsrecht verfällt, wenn Unternehmen zu lange warten. Der schnellste Weg in einer rechtlich unsicheren Situation kann auch sein, das direkte Gespräch mit dem Vertragspartner zu suchen, um eine akzeptable Lösung zu finden, die für beide Seiten passt.
  • Absichtserklärung / Term Sheet: Wie sieht es mit rechtlichen Verpflichtungen aus einem Letter of Intent (oder ein Term Sheet)? Im Allgemeinen sind Absichtserklärungen unverbindlich und die Parteien sind nicht gebunden, bis sie einen verbindlichen Vertrag unterzeichnet haben. Die Absichtserklärung sollte jedoch dennoch sorgfältig darauf geprüft werden ob es verbindliche Klauseln wie Break-up Fees gibt.
  • E-Signatur: E-Signatur-Lösungen sind eine gute Möglichkeit, um Verträge auch während des Lockdowns zu unterzeichnen. Zwei Faktoren sollten hier beachtet werden: Welche E-Signatur-Lösung wird verwendet, und welche Formvorschriften gelten. Es gibt nur wenige Anbieter in der Schweiz, die eine E-Signatur anbieten, die einer Unterschrift mit Tinte gleichwertig ist (die “qualifizierte elektronische Signatur”). Die am meisten verwendeten Lösungen (z.B. DocuSign) sind nicht gleichwertig mit einer Tintensignatur – allerdings können fast alle Verträge nach Schweizer Recht mit jeder elektronischen Signaturlösung unterzeichnet werden (sog. formfrei). Die wichtigsten Ausnahmen sind die Übertragung von Forderungen und Aktien (ohne Zustimmung des Schuldners) und bestimmte Klauseln in Arbeitsverträgen, die eine Unterschrift mit Tinte (oder eine qualifizierte elektronische Signatur) erfordern. Ausserdem benötigen Unternehmensdokumente oft eine notarielle Beglaubigung, in diesem Fall ist eine E-Signatur nicht ausreichend.

Allgemeines

Sollte ihr Unternehmen nicht direkt von der Krise betroffen sein, kann die Zeit auch sinnvoll genutzt werden, z.B. um das Unternehmen auf Vordermann zu bringen. Unternehmen können sich auf ihre Produktentwicklung konzentrieren, ihre IT-Sicherheit und den Datenschutz verbessern, ein solides Vertragsmanagement aufbauen, die wichtigsten Verträge überarbeiten, ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm einrichten oder auch einfach die Sonne geniessen.

Wir wünschen allen eine gesunde und sichere Zeit. Team LEXR

By Christian Meisser

CEO & Legal Expert

Verwandt

Let’s Go!

Jetzt unverbindliches und kostenloses Erstgespräch buchen und erfahren, wie wir am besten bei der Erreichung eurer Unternehmensziele unterstützen können.

Oder alternativ eine E-mail an uns schreiben unter [email protected].

Kostenloses Gespräch buchen